FAQ – Unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Projekte werfen häufig Fragen auf. Die wichtigsten Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Linien 2 und 1 werden sich ab der Haltestelle Julius-Brecht-Alle in Richtung Neue Vahr so ergänzen, dass von Montag bis Sonntag tagsüber ein 5-Minuten-Takt gewährleistet wird, sonntagnachmittags ein 7/8-Minuten-Takt und außerhalb dieser Zeiten ein 10-Minuten-Takt. Zu den Hauptverkehrszeiten (Berufsverkehr) wird die Linie 2 von der Vahr nach Tenever verlängert, sodass dort ebenfalls gemeinsam mit der Linie 1 ein 5-Minuten-Takt entsteht. Informationen zu den Fahrplänen der Busse und Bahnen der BSAG gibt es hier.
Es werden ungefähr 1.500 Fahrgäste zusätzlich pro Tag und damit eine halbe Million Fahrgäste zusätzlich pro Jahr erwartet (letzterer Wert betrifft das gesamte ÖPNV-Netz, gewinnend durch die neue Straßenbahnstrecke).
Eine Erreichbarkeit der Unternehmen wird während der gesamten Realisierungsphase gewährleistet. Hierbei kann es aber zu baubedingten Einschränkungen kommen.
Ja. Das unbefugte Betreten von Baustellen ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung wird Strafanzeige erstattet Das unbefugte Betreten des durch den Bauzaun umgrenzten Baustellengeländes ist strafbar, weil es den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verwirklicht. Entsprechende Handlungen werden seitens der Grundstückseigentümerin und Bauherrin zur Anzeige gebracht – ohne Ausnahme.
In Fällen der Sachbeschädigung – wobei das sowohl den Baugrund selbst, Baumaschinen oder Materialien, aber auch den Bauzaun betreffen kann – kommt zudem eine Strafbarkeit nach § 303 StGB in Betracht. Auch hier wird jede Beschädigung zur Anzeige gebracht werden.
Darüber hinaus haftet jede unbefugte Person zivilrechtlich für entstehende Schäden, Verletzungen oder Folgekosten, die durch ihr Betreten verursacht werden. Das gilt bei Schadensverursachung durch Minderjährige auch für Eltern, die ihre nach der geltenden Rechtsprechung einzuhaltende Aufsichtspflicht nicht richtig oder nicht vollständig erfüllt haben (§ 832 BGB).
Bitte nutzen Sie die eingerichteten Umleitungen und Überwege.
Im Bereich der Baustelle wird eine mehrstufige Dokumentation von privaten Gebäudefassaden und öffentlichen Oberflächen durchgeführt. Auf eine Fotodokumentation von der hanseWasser Bremen GmbH für die Kanalbauarbeiten folgt ein Beweissicherungsverfahren für die Baumaßnahmen der Neubaustrecke, das in Abstimmung mit den Eigentümer:innen der Gebäude stattfindet. Weitere Informationen werden vor Durchführung der jeweiligen Maßnahme auf dieser Website veröffentlicht.
Die Maßnahme E.3 aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2025 aus 2014 sieht eine Straßenbahnverbindung vom Weserwehr zur Sebaldsbrücker Heerstraße vor. Durch die Realisierung der Maßnahme kann der bisherige 5-Minuten-Takt zwischen Malerstraße und Sebaldsbrück, der mit Inbetriebnahme der Maßnahme „Linie 2 verbindet“ entfallen wird, wiederhergestellt werden. Die Taktverdichtung erfolgt dann mithilfe der Linie 3 ab Weserwehr. Diese Maßnahme ist im engen Zusammenhang mit der Maßnahme E.4 „Osterholz“ zu sehen, die die Verlängerung der Straßenbahn über Sebaldsbrück hinaus nach Osterholz betrachtet. Bezogen auf die Finanzierungs- und Realisierungspfade des VEP 2025 stehen die Maßnahmen E.3 und E.4 als nächstes auf dem Programm. Diese Reihenfolge wurde auch im Rahmen des Handlungskonzepts der VEP-Teilfortschreibung 2021 bestätigt.
Darüber hinaus sind die Entwicklungen in Hemelingen insbesondere rund um das Areal Könecke/Coca-Cola und damit möglicherweise einhergehende neue Anforderungen im Zusammenhang mit der Maßnahme E.3 zu betrachten. Ebenso eine Rolle spielt hier der Bahnhof Sebaldsbrück, der derzeit noch nah am Quartier liegt, langfristig jedoch gemeinsam mit einem neuen Haltepunkt auf der Strecke nach Twistringen in Höhe Föhrenstraße zusammengefasst werden soll.
Die Bremer Straßeninfrastruktur verfügt über nur wenige und aufgrund dessen im Allgemeinen stark frequentierte Hauptverkehrsachsen. Muss eine dieser Achsen gesperrt werden, ist es somit nicht einfach, entsprechend belastbare Umleitungsstrecken zur Verfügung zu stellen. Manche Baustellen müssen daher teilweise mehr oder weniger weiträumig umfahren werden.
Finden also in einer der wenigen wichtigen Verkehrsadern im Stadtgebiet Bremen Baumaßnahmen statt, sind Staus in Zeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nahezu unvermeidbar – insbesondere während der klassischen Berufsverkehrszeiten.
Während der Baumaßnahmen beobachten und analysieren alle beteiligten Projektpartner die Situation vor Ort sehr genau, um bei Bedarf Änderungen in der Organisation der Verkehrsströme vornehmen zu können. Um den Verkehrsfluss so gut wie möglich zu entzerren, werden beispielsweise Änderungen der Umleitungsbeschilderungen oder eine Neuorganisation der Verteilung des Straßenraums vorgenommen.
Meist jedoch braucht es lediglich ein bisschen Zeit, Geduld und Erfahrung: Bei geänderter Verkehrsführung – ob aufgrund einer Sperrung oder der Neugestaltung des Straßenraums – dauert es in der Regel eine kleine Weile, bis sich alle Verkehrsteilnehmer:innen an die neue Situation gewöhnt haben. Nach einigen Tagen lösen sich viele Staus von allein, weil einsetzende Routine den Verkehrsfluss wieder herstellt.
Alle Haltestellen sowie die Zugänge zu den Haltestellen werden nach der Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen geplant und entsprechend ausgeführt. Gleiches gilt für die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gehwege, Querungsstellen und Ampeln.
Für sehbehinderte Menschen sind taktile Leitstreifen vorgesehen, für Rollatornutzer:innen, Rollstuhlfahrer:innen sowie Menschen mit Kinderwagen und Gepäck werden die Zugänge mit Rampen versehen. Die Einstiegsverhältnisse, also die Einstige in die Bahnen werden niveaugleich gebaut.
Eine Ausnahme stellt die Haltestelle „Auf den Kahlken“ dar: Diese ist Teil der Strecke der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn (BTE), die auch von Güterzügen befahren wird. Beim Einstieg an dieser Haltestelle ist daher eine Stufe zu überwinden. Rollstuhlnutzer*innen können den Hublift der Bahnfahrzeuge zum Zustieg nutzen. Mehr Informationen zu den neuen Haltestellen der Linie 1 finden sie hier. Informationen zu den Haltepunkten der Linie 8 finden Sie hier.
Im Rahmen des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens ist die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Betrachtet werden darin die Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und Menschen. Die Gutachten hierzu wurden veröffentlicht. Ist das Entfernen von Bäumen erforderlich, werden diese einem vorgegebenen Faktor folgend (je nach schützenswertem Bestand) im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme neu gepflanzt, d.h. in, soweit möglich, örtlicher Nähe ersetzt. Für Tiere können ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen angeordnet werden. Dies können Nistplätzen oder Tunnel sein, aber auch Wege oder Hecken beispielswese für Amphibien oder Fledermäuse. Lärmbetrachtungen wiederum definieren Lärmschutzmaßnahmen für Menschen.
Während der Straßensperrung wird Ihre Mülltonne vor Ihrer Haustür abgeholt. Sie müssen Ihre Tonne nicht zu einem Sammelplatz bringen. Das übernehmen wir für Sie.
Bitte stellen Sie Ihre Mülltonne am Vortag des Abholtermins bis spätestens 16:00 Uhr vor Ihrer Haustür bereit. Am Tag nach der Leerung bringen wir Ihre Mülltonne dann wieder zurück vor Ihre Haustür.
Diese Regelung gilt für die gesamte Dauer der Vollsperrung.
Während der Vollsperrung der Steubenstraße wird die Linie 25 zweigeteilt und durch die Linie 25X ergänzt. Die Streckenführung:
Linie 25: zwischen Stader Straße / Bismarckstraße und Rennplatz über Kirchbachstraße, Konrad-Adenauer-Allee und Stellichter Straße.
Haltestellen: Arensburgstraße, Kurfürstenallee, Julius-Brecht-Allee, Müdener Straße, Wilseder-Berg-Straße, Stellichter Straße.
Linie 25X: zwischen Stader Straße / Bismarckstraße und Rennplatz über Stresemannstraße, Zeppelintunnel und Vahrer Straße
Haltestellen: Stresemannstraße, Steubenstraße, Föhrenstraße, Parsevalstraße.
Ab Rennplatz fahren die Linien 25 und 25X auf gemeinsamer Strecke zur Haltestelle Georg-Gries-Straße und weiter wie gewohnt.
Taktung: In der Hauptverkehrszeit fahren die Busse im 15-Minuten-Takt, in den Nebenverkehrszeiten alle 20 Minuten. Zu den Tagesrandzeiten und am Wochenende fährt lediglich die Teil-Linie 25 via Konrad-Adenauer-Allee.
Parallel zur Linie 1 ist eine solche Verlängerung bis zum Bahnhof Mahndorf weder notwendig noch sinnvoll. Insbesondere im Abschnitt Tenever / Mahndorf werden die dafür erforderlichen Fahrgastzahlen nicht erreicht.
Aufgrund der Streckenlänge und des Takts müssten darüber hinaus für eine solche Verlängerung zusätzliche Straßenbahnen eingesetzt bzw. erst einmal angeschafft werden. Die dadurch entstehenden Kosten stehen insgesamt in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Nachfrage.
Zur besseren Erreichbarkeit der Stadtteile Osterholz, Mahndorf und Hemelingen ist der Ausbau des bestehenden Busnetzes geplant. So soll es bspw. entlang der Osterholzer Heerstraße bis zum Weserwehr eine neue Busverbindung geben. Eine weitere Buslinie wird aus Mahndorf / Hemelingen kommend in die Innenstadt fahren.
Ab wann diese zusätzlichen Busverbindungen angeboten werden können, ist aktuell noch nicht bekannt.
Wir sammeln auch weiterhin Ihre Fragen. Sollten wir Ihr spezielles Anliegen an dieser Stelle nicht beantwortet haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht unter info@linie2verbindet.de.
Unser Redaktionsteam wird sie schnellstmöglich bearbeiten.